Ihr Partner in Sachen Transportbeton
Der Baustoff unserer Zeit
Transportbeton ist überall verfügbar, kostengünstig, ökologisch und vielseitig einsetzbar. Durch seine jeweilige individuelle Zusammensetzung genügt er allen Anforderungen, die an einen modernen Baustoff für konstruktive und ästhetische Bauteile gestellt werden. Ständig durch unsere Labore überwachte und optimierte Rezepturen sorgen für zuverlässigen Transportbeton in konstanter Qualität.
Lieferprogramm:
Unser Beton ist fremdüberwacht nach DIN EN 206-1 durch den Baustoffüberwachungs- und Zertifizierungsverband Baden-Württemberg e.V..
Betonbauteile können grundsätzlich die Eigenschaft der Wasserundurchlässigkeit auch ohne zusätzliche Abdichtung besitzen.
Grundlegende Anforderungen an die Herstellung von Beton mit hohem Wassereindringwiderstand regelt die DIN EN 206-1/DIN 1045-2. Es gelten Grenzwerte für die Betonzusammensetzung in Abhängigkeit von den Bauteildicken.
Bei vertraglich vereinbarter Ausführung nach DAfStB-Richtlinie „Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton“ (WU-Richtlinie) unterscheidet man die Anforderungen nach Beanspruchungsklassen.
Die Beanspruchungsklasse 1 gilt für drückendes und nichtdrückendes Wasser und zeitweise aufstauendes Sickerwasser. Die Beanspruchungsklasse 2 gilt für Bodenfeuchte und nichtstauendes Sickerwasser. Außerdem werden die Bauteile in Abhängigkeit der Nutzungsanforderungen in zwei Nutzungsklassen eingeteilt. Die Eigenschaft hoher Wassereindringwiderstand wird unter Ausnutzung von Mindestbauteildicken durch die Begrenzung des Wasser-Zement-Wertes, der Einbaubedingungen und der Konsistenz definiert. Grenzwerte zur max. Wassereindringtiefe und das Prüfverfahren sind zu vereinabren.
Für den Bau und die Erhaltung von Ingenieurbauwerken nach DIN 1076, insbesondere Brücken, Tunnel und Lärmschutzwände gelten die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen für Ingenieurbauten“ (ZTV-ING).
Die ZTV-ING übernimmt grundlegende Anforderungen der DIN EN 206-1/DIN 1045-2, stellt jedoch zusätzliche Anforderungen bzw. weicht in einzelnen Punkten von den Regelungen der Norm ab. Dies bezieht sich auf die Anforderungen an die Ausgangsstoffe und die Betonzusammensetzung. Die Grenzwerte der Betonzusammensetzung werden ebenfalls in Abhängigkeit von der Expositionsklasse festgelegt. Dabei erfolgt grundsätzlich die Zuordnung von Bauteilen zu den Expositionsklassen nach DIN EN 206-1/DIN 1045-2. Für die Expositionsklassen XD1 bis XD3 und XF2 bis XF4 regelt die ZTV-ING die Zuordnung von Bauteilen.
Zum Nachweis der Eignung der eingesetzten Baustoffe bzw. Baustoffsysteme für den vorgesehenen Verwendungszweck dienen Eignungsprüfungen bzw. Erstprüfungen.
Gemäß WHG (Wasserhaushaltsgesetz) darf es beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zu keiner Verunreinigung der Gewässer kommen. An Anlagen, an denen solche Stoffe eingesetzt werden, müssen Betonbauteile einen hohen Widerstand gegen Eindringen von wassergefährdenden Flüssigkeiten aufweisen und über eine festgelegte Dauer dicht sein.
Grundlagen für solche Betone sind in der DAfStB-Richtlinie „Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (BUmwS) geregelt.
Die Richtlinie unterscheidet zwischen flüssigkeitsdichtem Beton (FD-Beton) und flüssigkeitsdichtem Beton nach Eindringprüfung (FDE-Beton).
FD-Beton ist Beton nach DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 mit zusätzlichen Anforderungen nach o. g. Richtlinie.
FDE-Beton ist ebenfalls Beton nach DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 mit zusätzlichen Anforderungen nach o. g. Richtlinie. Im Unterschied zu FD-Beton wird das Eindringverhalten wassergefährdender Stoffe stets in Eindringprüfungen im Rahmen der Erstprüfung als zusätzliche Forderung nachgewiesen.
Zusammensetzung und Eigenschaften
FD- und FDE-Betone müssen die Anforderungen an Beton nach DIN EN 206-1/DIN 1045-1 erfüllen. Zusätzliche Anforderungen an die Ausgangsstoffe, Betonzusammensetzung und die Eigenschaften des Betons sind im Teil 2 der Richtlinie geregelt.
Anwendung
Typische Anwendungsgebiete dieser Betone sind Fahrflächen an Tankstellen, Lagerplätze und Abfüllflächen für Treib- und Schmierstoffe sowie Lagerflächen für wassergefährdende Flüssigkeiten.
Als Bohrpfahlbeton wird Beton für Bohrpfähle oder Schlitzwandelemente bezeichnet. Im Allgemeinen gelten die Anforderungen der DIN EN 206-1/DIN 1045-2 für diesen Beton, doch sind die nach DIN EN 1536 in Verbindung mit DIN SPEC 18140 davon abweichenden Anforderungen an die Zusammensetzung von Bohrpfahlbeton zu berücksichtigen.
Diese Betone werden, falls im Leistungsverzeichnis nichts anderes gefordert ist, in den Druckfestigkeitsklassen C 20/25 bis C 35/45 eingesetzt. Für Primärpfähle ist der Einsatz in einer Festigkeitsklasse kleiner C 20/25 erlaubt.
Die Konsistenz ist abhängig vom Einbauverfahren und liegt in den Konsistenzklassen F 3 bis F 5. Dabei darf Beton in der Konsistenz F 4 und F 5 ohne Fließmittel hergestellt werden. Der Mindestzementgehalt und Feinkornanteil ist in Abhängigkeit vom Größtkorn und den Einbaubedingungen einzuhalten.
Bei den Überwachungsmaßnahmen auf der Baustelle ist über DIN 1045-3 hinausgehend auch eine Probenahme auf der Baustelle für die Überwachungsklasse 1 vorgeschrieben. Umfang und Häufigkeit richten sich nach der Überwachungsklasse 2 nach DIN 1045-3.
Massige Bauteile aus Beton sind Bauteile, deren kleinste Bauteilabmessung mindestens 0,80 m beträgt und bei denen Zwang und Eigenspannungen in besonderer Weise zu berücksichtigen sind.
Herstellung und Verarbeitung solcher Betone erfordern besondere betontechnologische Maßnahmen, um eine Rissbildung durch auftretende Temperaturspannungen im Bauteil zu verhindern. Der Beton ist ein Normalbeton, der aber hinsichtlich seiner Zusammensetzung einige Besonderheiten aufweist. Das Ziel ist dabei, die Wärmeentwicklung im Beton zu minimieren. Dies erreicht man zum Beispiel durch die Verwendung von Zementen mit niedriger Wärmeentwicklung sowie durch Einsatz von Zusatzstoffen. Die Mindestzementgehalte sind gegenüber der DIN EN 206-1/DIN 1045-2 bei einigen Expositionsklassen reduziert. Der Nachweis der Betondruckfestigkeit sollte zu einem späteren Zeitpunkt als 28 Tage ermittelt werden (z. B. nach 56, 91 oder 180 Tagen).
Die auftretenden Temperaturverhältnisse in einem massigen Bauteil können überschlägig mit verschiedenen Methoden berechnet werden. Eine exakte Aussage ist über eine Temperaturmessung an verschiedenen Punkten des betonierten massigen Bauteils möglich.
Zur Qualitätssicherung ist die Umsetzung der verlängerten Nachbehandlung solcher Betone unbedingt erforderlich.
Stahlfaserbeton ist ein Beton, dem zum Erreichen bestimmter Eigenschaften Stahlfasern zugegeben werden. Der Ausgangsbeton entspricht dabei DIN EN 206-1/DIN 1045-2.
Die eingesetzten Stahlfasern unterscheiden sich in der Fasergeometrie (z. B. Länge, Durchmesser), Zugfestigkeit des Stahls und Verankerungsmechanismus. Der Gehalt an Stahlfasern ist abhängig vom Anwendungsfall und liegt i.d.R. zwischen 20 bis 40 kg/m³.
Die Betondruckfestigkeit wird durch die Stahlfasern nicht verändert. Stahlfaserbeton kann bis zu einer benötigten Konsistenzklasse F5 hergestellt und auch als pumpfähiger Beton geliefert werden.
Stahlfaserbeton kann in Abhängigkeit von den statischen Anforderungen an das Bauteil ganz ohne zusätzliche Bewehrung, aber auch in Kombination mit einer zusätzlichen Bewehrung eingesetzt werden. In statisch relevanten Bereichen, z. B. Wänden, Fundamenten ist im Gegensatz zu anderen Einsatzbereichen, z. B. Industrieböden eine statische Bemessung der Betonteile erforderlich. Diese ist Grundlage für die Bestellung des Stahlfaserbetons.
Dränbeton/Einkornbeton ist ein haufwerksporiger Beton, der gerade so viel Feinmörtel enthält, dass die Gesteinskörnung umhüllt und punktförmig miteinander verbunden wird. Zwischen den Körnern verbleibt ein zugänglicher Hohlraumgehalt von mind. 15 Vol %. Über diese Hohlraumporen wird eine ausreichende Wasserdurchlässigkeit (kf) damit eine Entwässerung durch die Dränbetonschicht gewährleistet (wasserdurchlässiger Beton). Aufgrund des niedrigen Wasserzementwertes von w/z < 0,40 wird in der Regel ein ausreichender Frostwiderstand erreicht.
Es sind Baustoffgemische, die auf einen Untergrund oder eine zwischenliegende Trenn- oder Dämmschicht aufgebracht werden und mit oder ohne Beschichtung als Nutzschicht dienen. Sie werden nach verschiedenen Kriterien, z. B. nach dem eingesetzten Bindemittel oder der Ausführungsart klassifiziert.
Anforderungen an die Eigenschaften, z. B. Druckfestigkeit, Biegezugfestigkeit ergeben sich aus der Ausführungsart und der vorgesehenen Beanspruchung.
Die Hinweise des Herstellers zur Begehbarkeit, Belastbarkeit oder der Belegreife sind zu beachten. Eine ausreichende Nachbehandlung ist zur Sicherstellung der Qualität des Estrichs durch die ausführende Firma zu gewährleisten.